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Beschlüsse zu den DM-Schiedsrichtern überprüft: Es bleibt fast alles beim Alten

24. August 2019

M.M.

Die Deutschen Meisterschaften 2019 rücken immer näher. Aus aktuellen Anlass überprüfte und überarbeitete das Technische Komitee noch einmal die Beschlüsse der Bundestagung Ringtennis aus dem Januar dieses Jahres. In Alsfeld diskutierten die Teilnehmer des höchsten Beschlussorgans alle Belange des Schiedsrichterwesens und legten eine bindende Marschroute fest. Im Wesentlichen bleibt alles beim Alten. Die Schiedsrichtervergütung wird leicht gekürzt, weil auch die Anzahl der Einsätze für DM-Schiedsrichter gesunken ist. Die Quote an namentlichen zu meldenden Schiedsrichtern bleibt für die Vereine gleich. Nach dem Alsfelder Beschluss hätte sich diese erheblich erhöht, unsere Fachleute rechneten aber noch einmal durch und stellten fest, dass die gängige Praxis von einem halben Schiedsrichter pro gemeldeter Mannschaft (Mixed, alternierendes Doppel, Einzel, klassisches Doppel) ausreichend ist.

 

TK Beschluss XXIV/19 „Schiedsrichtergestellung bei Deutschen Meisterschaften“ vom 23. August 2019:

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