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Veröffentlichung von Ergebnislisten wie bisher

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die „Datenschutz-Grundverordnung“ der EU, mit der die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Europa vereinheitlicht werden soll. Durch die Verordnung soll der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt werden, aber andererseits auch der freie Datenverkehr gewährleistet werden. Zur Klarstellung, wie in Zukunft mit Ergebnislisten bei der Wettkampfabwicklung aufgrund der neuen Rechtslage verfahren werden soll, hat der Deutsche Turner-Bund eine diesbezügliche Anfrage beim Datenschutzbeauftragten des Deutschen Olympischen Sportbundes gestellt. Der DOSB-Beauftragte Harald Pultart stellt fest, dass die Ergebnislisten nach wie vor ohne vorherige explizite Zustimmung der betreffenden Person veröffentlicht werden dürfen, so lange sie sich auf Name, Vorname und Ergebnis beschränken. Hier ist lediglich in der Ausschreibung darauf hinzuweisen, dass und an welchen Stellen (Website, Presse etc.) die Veröffentlichung stattfinden soll.

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